Rechtsprechung
   BGH, 30.10.2002 - VIII ZR 272/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,10868
BGH, 30.10.2002 - VIII ZR 272/01 (https://dejure.org/2002,10868)
BGH, Entscheidung vom 30.10.2002 - VIII ZR 272/01 (https://dejure.org/2002,10868)
BGH, Entscheidung vom 30. Oktober 2002 - VIII ZR 272/01 (https://dejure.org/2002,10868)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,10868) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Schadensersatz wegen Verletzung einer Beschäftigungsgarantie im notariellen Vertrag - Schadensersatz wegen Nichterfüllung einer Bemühungsverpflichtung - Andere Würdigung von Zeugenaussagen durch das Berufungsgericht ohne die Wiederholung der Vernehmung der Zeugen - ...

  • Judicialis

    BGB § 280 Abs. 1; ; ZPO § 398 Abs. 1; ; ZPO § 523

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 398 Abs. 1 § 523
    Erneute Vernehmung eines Zeugen in der Berufungsinstanz

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 08.12.1999 - VIII ZR 340/98

    Abweichende Beweiswürdigung im Berufungsverfahren

    Auszug aus BGH, 30.10.2002 - VIII ZR 272/01
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die erneute Vernehmung eines Zeugen erforderlich, wenn das Berufungsgericht dessen protokollierte Aussage anders verstehen oder werten will als die Vorinstanz (Senat, Urteil vom 8. Dezember 1999 - VIII ZR 340/98, NJW 2000, 1199 unter II 2 a m.w.Nachw.).
  • BGH, 18.03.1977 - I ZR 132/75

    Anforderungen an erzielte Umsätze, Erträge und Reinertrag zur Einordnung als

    Auszug aus BGH, 30.10.2002 - VIII ZR 272/01
    Das Berufungsgericht hat sich zum Kausalzusammenhang zwischen einem Fehlverhalten der Beklagten und einer dadurch entgangenen Beschäftigung des Klägers nicht geäußert und ist auf das streitige Parteivorbringen hierzu nicht eingegangen; das wäre aber im Verfahren zum Grund des Anspruchs zu klären gewesen (vgl. BGH, Urteil vom 18. März 1977 - I ZR 132/75, NJW 1977, 1538 unter III 3).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht