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BGH, 30.10.2002 - VIII ZR 272/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- Wolters Kluwer
Schadensersatz wegen Verletzung einer Beschäftigungsgarantie im notariellen Vertrag - Schadensersatz wegen Nichterfüllung einer Bemühungsverpflichtung - Andere Würdigung von Zeugenaussagen durch das Berufungsgericht ohne die Wiederholung der Vernehmung der Zeugen - ...
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 398 Abs. 1 § 523
Erneute Vernehmung eines Zeugen in der Berufungsinstanz - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 08.12.1999 - VIII ZR 340/98
Abweichende Beweiswürdigung im Berufungsverfahren
Auszug aus BGH, 30.10.2002 - VIII ZR 272/01
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die erneute Vernehmung eines Zeugen erforderlich, wenn das Berufungsgericht dessen protokollierte Aussage anders verstehen oder werten will als die Vorinstanz (Senat, Urteil vom 8. Dezember 1999 - VIII ZR 340/98, NJW 2000, 1199 unter II 2 a m.w.Nachw.). - BGH, 18.03.1977 - I ZR 132/75
Anforderungen an erzielte Umsätze, Erträge und Reinertrag zur Einordnung als …
Auszug aus BGH, 30.10.2002 - VIII ZR 272/01
Das Berufungsgericht hat sich zum Kausalzusammenhang zwischen einem Fehlverhalten der Beklagten und einer dadurch entgangenen Beschäftigung des Klägers nicht geäußert und ist auf das streitige Parteivorbringen hierzu nicht eingegangen; das wäre aber im Verfahren zum Grund des Anspruchs zu klären gewesen (vgl. BGH, Urteil vom 18. März 1977 - I ZR 132/75, NJW 1977, 1538 unter III 3).